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Hübsche Umschläge

Organisatorisches

Logopädie und Cranio Sacrale Körperarbeit Natalie Eisenwort

Alle logopädisch – phoniatrisch – audiologischen Leistungen müssen

  • vom Facharzt verordnet (HNO-Facharzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe, Allgemeinmediziner in Ausnahmefällen, Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalten, z.B. Ambulatorien) und

  • vom Chefarzt der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt bewilligt werden (ab der 2. Therapiesitzung)

  • Hausbesuche müssen von Ihrem Arzt auf dem Verordnungsschein beantragt werden.

Ich biete Vertragsleistungen aller Krankenkassen an.

Vertragslogopädin

Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt ab. Sie benötigen lediglich eine chefärztlich bewilligte Verordnung für logopädische Therapie.
Bei einigen Kostenträgern gibt es Selbstbehalte, die direkt von der Krankenkasse eingehoben werden.


Anmeldung und Verlauf der Therapie:

  • Anmeldung telefonisch, per Mail oder Kontaktformular

  • Vor Therapiebeginn findet immer ein Anamnesegespräch mit Diagnostik statt, um eine Basis für die Therapieplanung zu
    schaffen. In diesem Gespräch haben Sie natürlich die Gelegenheit Fragen zu stellen. Bringen Sie bitte Ihre Befunde mit.

  • Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt.

  • Die Dauer der Therapie legt die Logopädin im Rahmen der von der Krankenkasse bewilligten Möglichkeiten fest. Darin enthalten ist die Übungszeit, aber auch die Zeit für Gespräche bezüglich Hausaufgaben und weiteren Fragen. Je nach Fall wird gemeinsam entschieden, ob Begleitpersonen an der Therapie teilnehmen, oder erst zum Gespräch am Ende der Therapiezeit hinzukommen.

  • Verschiebungen oder Absagen von Terminen sind telefonisch bis 24 Stunden vorher möglich. Bleiben Sie der Therapie unentschuldigt fern, müssen wir die Kosten der Therapiezeit in Rechnung stellen.

  • Bei Bedarf können mehrere Therapien terminlich koordiniert werden.

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